Offizielle Dokumentation & SECO Arbeitsrecht

Schweizer Konformität 2025: ArG Art. 46, ArGV 1, ArGV 3 & nDSG.

In der Schweiz ist die Führung eines Arbeitszeitjournals gesetzliche Pflicht. Erfahren Sie, wie Vosia Time 100%ige Konformität für Kontrollen des kantonalen Arbeitsinspektorats garantiert, die Privatsphäre schützt und Bussgelder ausschliesst.

Schweizer Rechtskonformität Vosia Time
ArG Art. 46 / ArGV 1

Pflicht zur Zeiterfassung

Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen (15 Min > 5.5h, 30 Min > 7h, 60 Min > 9h) und der täglichen 11-stündigen Ruhezeit (ArG Art. 15a).

ArGV 1 Art. 73 & OR 321c

5 Jahre Aufbewahrung

Journale müssen 5 Jahre für Inspektoren aufbewahrt werden. Überstunden und Überzeit werden mit 25% Zuschlag oder Freizeit ausgeglichen.

ArGV 3 Art. 26 & nDSG

Überwachungsverbot (EDÖB)

Kein dauerhaftes GPS-Tracking: Koordinaten werden nur im Moment des Einstempelns auf der Baustelle abgeglichen.

Sofortige Aktivierung in 5 Minuten

Bereit, die Zeiterfassung Ihres Unternehmens zu vereinfachen?

Schliessen Sie sich hunderten Schweizer Unternehmern und Treuhändern an, die Excel-Tabellen und rechtliche Unsicherheiten hinter sich gelassen haben.

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